Sommerübertrittszeit - Achtung - wesentliche Änderungen
Achtung - wesentliche Änderung in Bereich der Transferzeiten im Nachwuchs
Dies betrifft die amtlichen Freigaben im Nachwuchsbereich gemäß § 12/1 ÖFB-Regulativ
Für Nachwuchsspieler nach dem vollendeten 15. Lebensjahr (ab 15 Jahre sind die Spieler in Erwachsenenmannschaften spielberechtigt) gibt es ab dem Spieljahr 2017/18 -analog zu den Übertritten im Erwachsenenbereich - nur mehr die Möglichkeit in den Hauptübertrittszeiten (5. - 17.7.2017 bzw. 7.1. - 6.2.2018) zu wechseln.
Nur bei Vorliegen wichtiger Gründe kann der Kontrollausschuss des zuständigen Landesverbandes - ggf. unter Anhörung der Beteiligten - einen Übertritt im Zeitraum zum 30.9. oder 31.3. eines jeden Jahres genehmigen.
Für Nachwuchsspieler unter 15 Jahre gelten die Übertrittsbestimmungen wie bisher. (§ 7/3 ÖFB-Regulativ)
WARUM? Mit der Einschränkung der amtlichen Freigabe soll verhindert werden, dass viele Nachwuchsspieler über 15 Jahre sowie Vereine den Vorteil der erweiterten Nachwuchsübertrittszeit während des bereits laufenden Spielbetriebes eher für die Spielberechtigung im Erwachsenenbereich nutzen. Einerseits um Kaderschwächen auszufüllen und andererseits waren die bisherigen Hauptschwerpunkte "sportliche Verbesserung" oder "Fehlen einer Betätigungsmöglichkeit" eher vorgeschobenen Beweggründe.
Die bis dato großzügige Auslegung der ÖFB-Regulativ-Richtlinie einzelner ÖFB-Landesverbände soll nun einheitlich zur Anwendung gelangen.
Regulativ für die
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