Regelungen Sport im Burgenland ab 19.5.2021

Regelungen Sport im Burgenland ab 19.5.2021

Sehr geehrte Vertreter der burgenländischen Sport-Dach- und Fachverbände!

Die sinkenden Infektionszahlen und der momentane Impffortschritt ermöglichen ab 19.Mai u.a. auch für den Sport Erleichterungen und Öffnungsschritte. Als zuständiges Regierungsmitglied möchte ich Sie mit dieser Information betrauen und ersuche um Weiterleitung an all Ihre Funktionärinnen und Funktionäre.

Ab Mittwoch, 19.05.2021 gelten im Bereich SPORT u.a. folgende Regelungen:

• Generell und Überall gilt die 3-G-Regel.

  • Getestet
  • Genesen
  • Geimpft

• Alle Sportarten sind zulässig, auch Kontaktsportarten sind wieder möglich.
• Beim Betreten aller Sportstätten (auch bei Feuchträumen und Kabinen) muss eine FFP2- Maske getragen werden. Kinder unter 14 Jahren müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
• Bei der Nutzung von Kabinen und Nassräumen (Duschen) darf pro 20m² eine Person aufhältig sein.
• Sperrstunde ist 22:00 Uhr

• Vereine oder Betreiber von Sportstätten (Indoor und Outdoor) haben ein Covid-19- Präventionskonzept auszuarbeiten und einen COVID-19 Beauftragten zu bestellen. Als COVID-19-Beauftragte dürfen nur geeignete Personen bestellt werden. Voraussetzung für eine solche Eignung sind

  • Kenntnis des COVID-19-Präventionskonzepts
  • Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten
  • Kenntnisse der organisatorischen Abläufe

• Der COVID-19-Beauftragte dient als Ansprechperson für die Behörden und hat die Umsetzung des COVID-19-Präventionskonzeptes zu überwachen

Indoor:

• An Sportstätten gilt eine FFP2-Maskenpflicht (Betreten, Kabinen usw.), außer bei der Sportausübung selbst. Beim Betreten gilt die 3-G-Regel. Zudem ist ein verpflichtender Abstand von zwei Metern zu haushaltsfremden Personen einzuhalten (20m² pro Person).
• Bei Kontaktsportarten dürfen die Abstandsregeln kurzfristig unterschritten werden
• Bei einem längeren Aufenthalt von 15 Minuten ist eine Registrierung erforderlich

Outdoor:

• Sport in üblicher Mannschaftsgröße ist wieder möglich
• Die Anzeige und Bewilligungspflicht gilt bei Sportveranstaltungen nicht für die Sportausübung selbst. Eine Anzeige ist ab 11 Zuschauern und eine Bewilligung ab 51 Zuschauer erforderlich (ohne Betreuer und Sportler).
• Bei einem längeren Aufenthalt von 15 Minuten ist eine Registrierung erforderlich

Zuschauer:

• Prinzipiell dürfen max. 50% der bestehenden Kapazität ausgelastet werden.
• Bei zugewiesenen Plätzen dürfen Indoor max. 1500 Besucher und Outdoor max. 3000 Besucher Vorort sein.
• Bei nicht zugewiesenen Plätzen dürfen Indoor und Outdoor max. 50 Besucher Vorort sein. 

Kantine:
• Hier gelten die Richtlinien der Gastronomie


Was bedeutet 3-G-Regel: 

Getestet:
• PCR-Test (Gültigkeit 72 Stunden)
• Antigen-Test einer befugten Stelle (Gültigkeit 48 Stunden)
• Schultests werden anerkannt (48 Stunden gültig)

Genesen:
• Absonderungsbescheid der zuständigen BH (Gültigkeit 6 Monate)
• Positiver Anti-Körper-Test (Gültigkeit 3 Monate)

Geimpft:
• 22 Tage nach der ersten Impfung gültig
 

 

Mit sportlichen Grüßen Sportlandesrat

Mag. Heinrich Dorner

 

Brief als PDF>>>


BFV 19.05.2021, 14:30 Uhr

fussballoesterreich.at Partner

Kalender Galerie Partner .