Ordentliche Hauptversammlung des BFV
Der Burgenländische Fußballverband schreibt gemäß den Satzungen des BFV die nächste ordentliche Hauptversammlung des Burgenländischen Fußballverbandes wie folgt aus:
Sonntag, 1. März 2020 - Beginn 10:00 Uhr
Kultur Kongress Zentrum (7000 Eisenstadt, Franz Schubert-Platz 6)
Anmeldung:
Um die entsprechenden organisatorischen Vorbereitungen treffen zu können, soll ab 1. Feber 2020 über die Homepage Burgenländischen Fußballverbandes die Anmeldung zur Hauptversammlung des BFV durchgeführt werden.
→ ANMELDUNG HAUPTVERSAMMLUNG
Die Vereine werden ersucht, verlässlich einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden (Delegiertenkarte wurde bereits per Post den Vereinen zugestellt und diese schriftliche Vollmacht ist unbedingt vor Beginn der Hauptversammlung vorzulegen!!)
Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung des BFV 2020:
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Feststellung der anwesenden stimmberechtigten Personen
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Genehmigung der Mitschrift der letzten Hauptversammlung
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Prüfung und Genehmigung der Rechenschaftsberichte sowie Entlastung des scheidenden Vorstandes
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Beschlussfassung über allfällige Änderung der Satzungen
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Bericht des Wahlausschusses und Wahl
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des Vorstandes, und zwar des Präsidenten, je eines Vizepräsidenten
- aus den Gruppen Nord, Mitte und Süd, des Sportreferenten, Schriftführers, Finanzreferenten, Schiedsrichterobmannes, Nachwuchsreferenten, des Obmannes des Straf-, Melde-, Kontroll- und Beglaubigungsausschusses und des Referenten für Frauenfußball, des Rechtsmittelreferenten sowie
- von drei Rechnungsprüfern
- Beschlussfassung über Anträge
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des Vorstandes
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der Unterausschüsse und Referenten sowie
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der Verbandsvereine
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Festsetzung der von den Verbandsvereinen zu leistenden Beitrittsgebühren, Beiträgen und sonstigen Abgaben.
Auszug aus den Satzungen des BFV:
§10 Hauptversammlung
Bei allen Abstimmungen besteht Stimmpflicht. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann über Antrag des Stimmberechtigten der Vorsitzende von der Stimmpflicht befreien.
Anträge zur Hauptversammlung, auch Wahlvorschläge der Verbandsvereine sind mindestens 3 Wochen vor dem Termin der Hauptversammlung schriftlich, mittels Telefax oder per E-Mail in der Geschäftsstelle des BFV einzureichen. Die eingebrachten Anträge sind vor der Hauptversammlung in den Verbandsnachrichten zu verlautbaren. Nach dieser Frist oder in der Hauptversammlung gestellte Anträge können nur dann zur Behandlung und Abstimmung zugelassen werden, falls dies von zwei Drittel der anwesenden Stimmberechtigten beschlossen wird.
Gültige Beschlüsse – ausgenommen solche über einen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung und Anträge nach Abs. 6 – können nur zur Tagesordnung gefasst werden.
An der Hauptversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. Stimmberechtigt sind nur die ordentlichen Mitglieder gemäß § 4 Abs.2. (Ordentliche Mitglieder sind die Verbands-vereine sowie die von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Vorstandes, der Burgenlandligaobmann und die Gruppenobmänner).
Die Verbandsvereine haben ihre Vertreter, die jedenfalls Mitglied des Vereins sein müssen, schriftlich zu bevollmächtigen. Diese Vollmacht ist bis zum Beginn der Hauptversammlung nachzuweisen. Das Stimmrecht ist persönlich auszuüben, wobei eine Person jeweils nur ein Verbandsmitglied vertreten kann.
Die Hauptversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig.
Alle Abstimmungen und Wahlen erfolgen offen. Anträge auf geheime Abstimmung oder Wahl mittels Stimmzettel bedürfen der Zustimmung von mehr als der Hälfte der anwesenden Stimmberechtigten.
Beschlussfassungen in der Hauptversammlung erfolgen in der Regel mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
Bei Wahlen entscheidet die absolute Mehrheit. Es gilt ein Kandidat somit nur dann als gewählt, wenn er 50% und eine Stimme der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.
Folgende Beschlüsse bedürfen einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, und zwar
a) Änderung der Satzungen des BFV
b) Ernennung von Ehrenpräsidenten und Ehrenmitgliedern sowie Aberkennung der Ehrenpräsidentschaft und Ehrenmitgliedschaft und
c) Auflösung des BFV.
In der Hauptversammlung führt der Präsident den Vorsitz, im Falle seiner Verhinderung der dienstälteste Vizepräsident. Der Vorsitzende leitet den Gang der Hauptversammlung. Er erteilt das Wort, entzieht dieses, wenn sich der Sprecher einer ungebührlichen Redeweise bedient und bestimmt die Reihenfolge der Abstimmungen.
Die Hauptversammlung ist berechtigt, die ihr nach Ab s. 4 lit. g zustehenden Befugnisse fallweise dem Vorstand zu übertragen.
Der Vorstand ist berechtigt, nicht dem Verband angehörende Personen mit beratender Stimme an der Hauptversammlung teilnehmen zu lassen.
Über jede Hauptversammlung ist vom Schriftführer oder Leiter der Geschäftsstelle eine Mitschrift zu führen, die den wesentlichen Gang der Versammlung, die gefassten Beschlüsse und die Abstimmungsergebnisse zu enthalten hat. Die Mitschrift ist in der folgenden Hauptversammlung zu genehmigen. Sie ist vom Schriftführer mit zu unterfertigen.