ÖFB / COVID-19-Bestimmungsänderungen
ÖFB / COVID-19-Bestimmungsänderungen
Das ÖFB-Präsidium hat im Umlaufwege ergänzende Covid-Bestimmungsänderungen mit Gültigkeit 20.7.2020 beschlossen. Diese betreffen u.a. folgende Abschnitte:
Der Österreichische Fußball-Bund (ÖFB) hat kürzlich beschlossen, dass die Stehzeit für jene Spieler, die sich vom 5. bis 10. Juli 2019 abgemeldet haben, verkürzt wird. Diese Spieler können sich ab 24. Juli 2020 bei einem neuen Verein anmelden und sind ab diesem Datum spielberechtigt.
Auszug aus dem ÖFB-Regulativ § 11 Abs. (6)
Ab der Sommerübertrittszeit des der Abmeldung folgenden Jahres ist der abgemeldete Spieler berechtigt, sich ohne Entschädigungszahlung bei einem anderen Verein anzumelden. Der Zeitraum vom 15.03.2020 bis zum 30.06.2020, in dem aufgrund der Covid-19-Pandemie kein Spielbetrieb durchgeführt wird, ist bei der Berechnung der Wartezeit nicht zu berücksichtigen, diese verlängert sich bis längstens 24.07.2020. Sofern der Spielbetrieb in bestimmten Bewerben vor dem 30.06.2020 wieder aufgenommen wird, verkürzt sich der Zeitraum für jene Spieler entsprechend, die in diesen Bewerben spielberechtigt sind. Der abgemeldete Spieler darf in der der Abmeldung folgenden Winterübertrittszeit von einem anderen Verein angemeldet werden, wenn gleichzeitig die Bezahlung einer Entschädigung an den Verein, dem der Spieler bisher angehörte, in der Höhe von 50 % des im Anhang I ausgewiesenen Betrages nachgewiesen wird.
Maßgebend für die Höhe der Entschädigungssätze und das Alter ist der Zeitpunkt der Abmeldung.
BFV, 21.07.2020