NEUE MASSNAHMEN COVID-19

NEUE MASSNAHMEN COVID-19

Verordnung BH OBERWART

Zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19
Reaktion auf Ampelstatus „Orange“: die Bezierkshauptmannschaften Oberwart, Neusiedl und Güssing verordnen ergänzende Regelungen betreffend Besucherhöchstzahl für Veranstaltungen sowie das Gastronomie-Angebot bei Sportveranstaltungen.

Nachdem die Bezirke Oberwart, Neusiedl am See und Güssing von der Corona-Ampelkommission auf Orange (hohes Risiko) gesetzt worden waren, haben die Bezirkshauptmannschaften ergänzende Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus verordnet. Unter anderem sind Veranstaltungen mit ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen mit mehr als 250 Personen in geschlossenen Räumen und mit mehr als 500 Personen im Freien untersagt.

Bei Sportveranstaltungen muss außerdem der Gastronomiebereich mit Spielende geschlossen werden. Kantinenfremde dürfen den Kantinenbereich nicht betreten. Der Verkauf und die Ausgabe von Speisen und Getränken ist nur über eine Ausgabestelle erlaubt. Die Einhaltung der Bestimmungen wird von der Exekutive kontrolliert, Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Verordnung werden gemäß den Strafbestimmungen de COVID-19-Maßnahmengesetzes sowie des Epidemie Gesetzes geahndet.

>>> Bescheid BH Oberwart - Die Verordnung tritt mit 19.10.2020 in Kraft.

>>> Bescheid BH Neusiedl - Die Verordnung tritt mit 7.10.2020 in Kraft.

>>> Bescheid BH Güssing - Die Verordnung tritt mit 15.10.2020 in Kraft.

 

BFV, 19.10.2020 - 16:15 Uhr

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